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   BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 872/10   

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https://dejure.org/2010,4745
BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 872/10 (https://dejure.org/2010,4745)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.2010 - 1 BvR 872/10 (https://dejure.org/2010,4745)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 2010 - 1 BvR 872/10 (https://dejure.org/2010,4745)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer eA, den Vollzug der §§ 97 Abs 1, 98 Abs 1 SGB 4 idF vom 28.03.2009 (ELENA-VfG) einstweilen auszusetzen - Unzulässigkeit wg unzureichender Darlegung der Eilbedürftigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, ELENA-VfG
    Ablehnung des Erlasses einer eA, den Vollzug der §§ 97 Abs 1, 98 Abs 1 SGB 4 idF vom 28.03.2009 (ELENA-VfG) einstweilen auszusetzen - Unzulässigkeit wg unzureichender Darlegung der Eilbedürftigkeit

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass einer den Vollzug gesetzlicher Regelungen aussetzenden einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA, den Vollzug der §§ 97 Abs 1, 98 Abs 1 SGB 4 idF vom 28.03.2009 (ELENA-VfG) einstweilen auszusetzen - Unzulässigkeit wg unzureichender Darlegung der Eilbedürftigkeit

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA, den Vollzug der §§ 97 Abs 1, 98 Abs 1 SGB 4 idF vom 28.03.2009 (ELENA-VfG) einstweilen auszusetzen - Unzulässigkeit wg unzureichender Darlegung der Eilbedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Erlass einer den Vollzug gesetzlicher Regelungen aussetzenden einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen ELENA abgelehnt

  • heise.de (Pressebericht, 22.09.2010)

    Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen ELENA ab

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine einstweilige Anordnung gegen ELENA

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen ELENA abgelehnt

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    ELENA wird nicht gestoppt - zumindest vorerst

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3565
  • NZA 2010, 1310
  • NZS 2011, 135
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 872/10
    Ein Gesetz darf deshalb nur dann im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wenn die Gründe, die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechen, ein ganz besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 112, 284 ; 117, 126 ; 122, 342 ).
  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 872/10
    Ein Gesetz darf deshalb nur dann im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wenn die Gründe, die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechen, ein ganz besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 112, 284 ; 117, 126 ; 122, 342 ).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 872/10
    Ein Gesetz darf deshalb nur dann im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wenn die Gründe, die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechen, ein ganz besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 112, 284 ; 117, 126 ; 122, 342 ).
  • BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06

    Hufbeschlaggesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 872/10
    Ein Gesetz darf deshalb nur dann im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig außer Kraft gesetzt werden, wenn die Gründe, die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechen, ein ganz besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 112, 284 ; 117, 126 ; 122, 342 ).
  • BGH, 04.11.2010 - 4 StR 404/10

    Zum Beweisverwertungsverbot für Daten aus Vorratsdatenspeicherung

    Dies umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Befugnis, im Wege einer solchen einstweiligen Anordnung das Inkrafttreten eines Gesetzes hinauszuzögern, ein bereits in Kraft getretenes Gesetz - ganz oder teilweise - wieder außer Kraft zu setzen oder dessen Anwendbarkeit einzuschränken (vgl. nur BVerfGE 104, 23, 27 f.; 112, 284, 292; 117, 126, 135; 122, 342, 361 f.; BVerfG, Beschluss vom 14. September 2010 - 1 BvR 872/10, Tz. 2).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.06.2021 - 1 GR 69/21

    Eilantrag im Organstreitverfahren bzgl einer polizeilichen

    Dazu gehört neben der Darlegung, welche organschaftliche Rechtsposition geltend gemacht werden soll (vgl. BVerfGE 152, 55, 61 - Juris Rn. 18, VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.05.2021 - O 23/21 -, Juris Rn. 32 ff.), auch die substantiierte Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 21.02.2019 - 1 VB 14/19 -, Juris Rn. 6), sowie die Darlegung der Dringlichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 132, 287, 293 - Juris Rn. 13; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.09.2010 - 1 BvR 872/10 -, Juris Rn. 3; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.10.2013 - 2 BvR 1978/13 -, Juris Rn. 9).
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